18.10.2018
Als „bedeutende Entlastung für hunderttausende Selbstständige mit geringen Einkommen“ hat der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das heute im Bundestag beschlossene GKV-Entlastungsgesetz bezeichnet. „Die Neuregelung der Mindestbeiträge Selbstständiger bei gesetzlichen Krankenkassen sorgt dafür, dass sich viele von ihnen die im Koalitionsvertrag angekündigte Altersvorsorgepflicht überhaupt leisten können. Das schafft mehr Gerechtigkeit im System", so Werneke. ver.di ist mit über 30.000 selbstständigen Mitgliedern die größte deutsche Berufsorganisation für Solo-Selbstständig.
Konkret senkt das Gesetz den Mindestbeitrag Selbstständiger für die Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit rund 400 Euro pro Monat auf zukünftig knapp unter 200 Euro. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende erklärte, man müsse nun auch an die nächsten Schritte denken, die von der Mehrzahl der Experten sowie der ver.di-Expertin und dem DGB am 8. Oktober im Gesundheitsausschuss vorgeschlagen wurden. „Die volle Gleichstellung von abhängigen und selbstständigen Tätigen bei der Beitragsbemessung bleibt unser Ziel“. ver.di fordert zudem seit langem, die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von Auftraggebern an den Sozialversicherungskosten sicherzustellen.
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